Neue Abfallnachweisverordnung und Abfallverzeichnisverordnung

Durch die Abfallnachweisverordnung und die Abfallverzeichnisverordnung kommt es zu einigen Neuerungen bei den Begleitscheinen und Abfall-Schlüsselnummern.

  Zusammenfassung der wichtigsten Neuerungen


Die nachfolgende Zusammenfassung enthält die wichtigsten Änderungen vorallem für kleinere und mittlere Betriebe, die nur Abfallerzeuger sind. Ausführlichere Informationen sowie den Originaltext der Verordnungen finden sie unter nachfolgenden Links.

Neues Begleitscheinformular (als PDF-Formular zum Ausfüllen am PC)

Land Salzburg, Abteilung Abfallwirtschaft: Weitere Informationen zur AbfallnachweisVO

Stadt Wien: Informationen über die Neuerungen und Originaltexte der Verordnungen

Rechtsinformationssystem des Bundeskanzleramtes

  Neue Begleitscheine seit 31.03.2004 aufgrund der Abfallnachweisverordnung


Das bisherige DIN A5 4-fach Begleitscheinformular wird durch ein neues DIN A4 Begleitscheinformular ersetzt. Die neue Begleitscheinvorlage kann vom Betrieb direkt am PC ausgefüllt und ausgedruckt werden.

Die eindeutige Nummerierung der Begleitscheine erfolgt entweder durch den Betrieb oder den Entsorger. Das Original geht an den Transporteur (Entsorger) und die Abschrift verbleibt zur Nachweisführung im Betrieb (wie bisher Begleitschein Nr. 4). Eine weitere Abschrift des Begleitscheines ergeht vom (End-)Übernehmer an den Betrieb (wie bisher Begleitschein Nr. 3).

Beide Begleitscheinabschriften sind wie bisher zur Nachweisführung 7 Jahre lang gemeinsam aufzubewahren.

Anmerkung: Entsorger dürfen auch selbstentworfene Begleitscheinformulare selben Inhalts verwenden.

  Abfallbesitzernummer - Identifikationsnummer – GLN


Die Identifikationsnummer entspricht der Abfallbesitzernummer.

Betriebe, die z.B. im Zuge der Altautoentsorgung vom Umweltbundesamt bereits eine GLN (Global Location Number) erhalten haben, verwenden diese zukünftig als Identifikationsnummer.

Die GLN ersetzt somit die Abfallbesitzernummer.

  Bisherige Schlüssel-Nummern - neue Abfallcodes ab 1. Jänner 2005


Durch die Abfallverzeichnisverordnung werden die bisherigen 5-stelligen Abfallschlüssel-Nummern den 6-stelligen Abfallcodes der EU angepasst. Ab 1. Jänner 2005 ist auf dem Begleitschein der EU-Abfallcode des entsorgten Abfalls einzutragen. Die korrekte Zuweisung der neuen Abfallcodes sollte vor allem am Beginn dem Entsorger überlassen werden.

Im Laufe des Jahres wird für die häufigsten Abfälle die speziell in Werkstätten anfallen eine Liste der alten Schlüsselnummern und neuen Abfallcodes auf unserer Homepage zur Verfügung gestellt.

  Vereinfachte Aufzeichnungspflichten für Siedlungs- und Verpackungsabfälle


Für Siedlungsabfälle (Restmüll) und Verpackungsabfälle ist nunmehr die Aufzeichnung folgender Daten ausreichend:


  Praxis


Die meisten Entsorger sind bereits elektronisch mit den zuständigen Behörden vernetzt, womit die Übermittlung der Abfall- und Begleitscheindaten vollautomatisch erfolgt.

Außerdem ist es Entsorgerfirmen gestattet, selbst gestaltete Begleitscheinformulare gleichen Inhalts zu verwenden.

In der Praxis werden größere Entsorger die relevanten Daten wie

    - Name und Anschrift des Betriebs
    - Postleitzahl
    - Identifikationsnummer
    - Abfallcode
in ihr Erfassungssystem eingeben und dem Betrieb einen Ausdruck des Begleitscheinformulars als Abschrift überlassen. In allen anderen Fällen wird der Begleitschein gemeinsam von Entsorger und Betrieb wie beschrieben ausgefüllt.

Bei weitergehenden Fragen wenden Sie sich bitte direkt an unser Unternehmen.

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